Kostenübernahme

Die heilpädagogischen Förderungen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Bezirk Oberbayern oder vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.

Mit einem ärztlichen Attest nach SGB XII § 53 mit einer Empfehlung für eine ambulante heilpädagogische Förderung kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden, wenn das Kind noch nicht die Schule besucht oder eine Behinderung hat.

Die Eingliederungshilfe wird bei Schulkindern  nach SGB VIII § 35 a beim zuständigen Jugendamt ihres Wohnortes beantragt. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit der /dem zuständigen Sachbearbeiter/in des örtlichen Jugendamtes und besprechen Sie die nötigen Schritte für die Beantragung der Kostenübernahme.

Sie können gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit mir vereinbaren, ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung der Eingliederungshilfe.

Ein Gutachten wird für Schulkinder benötigt: Dieses kann bei einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder einem Arzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, durchgeführt werden. Sie können auch einen Termin in der Heckscher Klinik oder im Kinderzentrum München (KBO) vereinbaren. Die Wartezeiten sind länger, dafür sind die Untersuchungen kostenfrei. Die Jugendhilfe vor Ort in Puchheim fordert eine Stellungnahme des/der Lehrers/-in Ihres Kindes. Die Notwendigkeit eines psychiatrischen Gutachtens wird je nach Fall bei der persönlichen Vorstellung des Kindes eingeschätzt. kbo-Kinderzentrum München
Patientenverwaltung
Heiglhofstr. 65
81377 München kbo-Heckscher-Klinikum gGmbHDeisenhofener Str. 28  – 81539 Münchenvom

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Beantragung einer Kostenübernahme beim Bezirk Oberbayern

Vereinbaren Sie mit mir ein vorbereitendes kostenloses Beratungsgespräch über den Förderbedarf Ihres Kindes. 

Zeitgleich oder danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem Kinderarzt für ein ärztliches Attest.

Wenn Sie das Attest haben, vereinbaren wir einen Termin für die Diagnostik Ihres Kindes.

Ich schreibe einen Diagnostikbericht und stelle den Förderplan für Ihr Kind zusammen. Sie bekommen alle Berichte vorher ausgehändigt zum Überprüfen. 

Ich reiche alle gesammelten Unterlagen mit Ihrem Antrag beim Bezirk Oberbayern ein.

Sie bekommen ein Schreiben vom Bezirk mit dem Namen und den Kontaktdaten der/des zuständigen Sachbearbeiterin/-ers über die Zusage der Kostenübernahme und melden sich bei mir.

Jetzt können wir einen Termin für die Förderung vereinbaren.

Der Förderplan wird mit Ihnen gemeinsam nach 2 – 3 Monaten überarbeitet. 

Beim Bezirk Oberbayern stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 SGB XII für isolierte heilpädagogische Maßnahmen.

Wenn Sie sich den Antrag selbst vom Bezirk Oberbayern herunterladen wollen:

  • Direkter Link auf die Seite: Heilpädagogische Förderung des  Bezirks Oberbayern (–> Antrag auf Kostenübernahme für die Betreuung in integrativen Kindertagesstätten (i-KiTa) / isolierte heilpädagogische Maßnahmen):
  • Antrag ausfüllen.
  • Wichtig! Ein Kreuz machen bei „isolierte heilpädagogische Maßnahmen“.

Bringen Sie den ausgefüllten Antrag zum Beratungsgespräch mit, dann können wir ihn gemeinsam durchgehen.

Nach erfolgreicher Bewilligung des Bezirks Oberbayern beginne ich mit der heilpädagogischen Anamnese und der heilpädagogischen Spielbehandlung und Übungsbehandlung.

Für Selbstzahler kann ich sofort mit der Diagnostik und der Heilpädagogischen Übungsbehandlung Ihre Kindes beginnen und einen Termin mit Ihnen für die Anamnese ausmachen. Wir vereinbaren einen Preis, der in der Empfehlung des BHP im Gebührensatz steht.

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